WENIGER AUFWAND. WENIGER RISIKO. VOLLE KONTROLLE

Das digitale Aktienregister für nicht börsennotierte Unternehmen!

Führen Sie Ihr Aktienregister rechtskonform? Mit Finshare haben Sie nicht nur alle Pflichtangaben nach §67 AktG an einem Ort, sondern viele zusätzliche Vorteile!

kostenfrei & unverbindlich

Mit FINSHARE erhalten Sie eine All-in-One-Lösung, sowohl für die Aktionärsverwaltung, als auch für Mitarbeiterbeteiligungen. Einfach, transparent und datenschutzkonform:

Volle Trans­parenz

Haben Sie jederzeit einen Überblick über Ihre Aktionärsstruktur. Auch beim Halten von eigenen Anteilen oder laufenden Aktienoptionsprogrammen. Transaktionen der Vergangenheit werden dokumentiert.

Entlasten Sie Ihr backoffice

Alle Aktionäre und deren Pflichtdaten sind intuitiv einpflegbar. Legen Sie wichtige Verträge, wie z.B. Aktionärsvereinbarungen direkt beim Anteilseigner ab und sparen Sie sich das Suchen

Effizien­tes Manage­ment

Verwalten Sie Stamm- und Vorzugsaktien, Optionsmodelle, Unternehmensbewertungen, Cap-Tables und Verträge zentral und automatisiert – kein Excel-Chaos mehr.

Perfekte Vorberei­tung

Seien Sie jederzeit bereit für Finanzierungs­runden, steuerliche oder Due Diligence-Prüfungen – mit sauber dokumentierten Daten.

Skalier­barkeit

Egal ob 2 oder 2000 Aktionäre – Finshare wächst mit Ihrem Unternehmen.

Daten­sicher­heit

DSGVO-konform im Sinne des §67e AktG, gehostet in Deutschland.

Diese Funktionen machen die Bedienung übersichtlich und einfach

Fehlerhafte Daten und Intransparenz beim Aktionärsregister bergen nicht nur zahlreiche Rechtsrisiken sondern kostet Sie Zeit, Geld und das Vertrauen von Aktionären.

Verabschieden Sie sich von fehlender Transparenz, Unsicherheiten und rechtlichen Risiken!

Testen Sie jetzt unsere Lösung FINSHARE – kostenlos und unverbindlich.
Buchen Sie noch heute einen Demotermin!

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Wie unterscheidet sich FINSHARE von anderen Lösungen?

Finshare ist eine intuitive Software zur Verwaltung von Aktienregistern aber auch weiterer Mitarbeiterbeteiligungen wie ESOPs, VSOPs, Phantom Shares und Anteilen.

FINSHARE ist einzigartig auf dem Markt, weil die Plattform alles vereint, was Sie für die Verwaltung ihres Aktienregisters benötigen:

  • Alle Aktionäre und Transaktionen sind klar strukturiert und jederzeit abrufbar.
  • Sehen Sie bei unterschiedlichen Aktiengattungen, wie die Stimmverhältnisse sind. Auch beim Halten eigener Anteile.
  • Ein detailliertes Aktienregister zeigt Ihnen auf Knopfdruck, wie sich Anteile im Laufe der Zeit verändert haben.
  • Wichtige Dokumente, wie Aktionärsvereinbarungen, Abstimmungspools, etc. sind direkt beim Aktionär hinterlegt und damit in Prüfungen dokumentiert.
  • Transparenz schafft Vertrauen – bei Aktionären, Mitarbeitern, Investoren und Aufsichtsbehörden.
  • Alle Pflichtangaben nach §67 AktG sind enthalten.
  • Stimmrechte werden jederzeit korrekt berechnet, auch bei unterschiedlichen Aktiengattungen oder beim Halten eigener Anteile. Dadurch reduziert sich das Risiko von Anfechtungsgründen bei der Hauptversammlung
  • Alle  Transaktionen sind klar strukturiert und jederzeit abrufbar und damit nachvollziehbar.
  • Übertragungswerte können bei der Transaktion hinterlegt und somit bei Prüfungen, z.B. bei Vorliegen der Steuerstundung nach §19a EStG, nachgewiesen werden.
  • Egal ob Zuteilung durch das Unternehmen oder Transfer zwischen zwei Aktionären, alle Transaktionen sind klar strukturiert und jederzeit abrufbar dokumentiert.
  • Daten können datenschutzkonform anonymisiert werden, z.B. wenn ein Aktionär seine Anteile verkauft und kein berechtigtes Interesse nach §67e AktG besteht, die Daten weiter zu verwalten.
  • DSGVO-konformes Hosting in Deutschland
  • Eigener Unternehmens-Tenant
  • Auf Wunsch 2-Faktor-Authentifizierung

 

  • Alle Aktien und Transaktionen sind klar strukturiert und jederzeit abrufbar.
  • Ein optionales Aktionärsportal ermöglicht es Aktionären Ihre Stammdaten, Beteiligungsentwicklung und wichtige Dokuemnte jederzeit einzusehen.
  • Transparenz schafft Vertrauen – bei Mitarbeitern, Investoren und Aufsichtsbehörden.
  • Das Aktionärsportal eignet sich hervorragend, um Mitarbeiterbeteiligungen erlebbar zu machen.
  • Mitarbeiter sehen Ihre Anteile und/oder die Entwicklung von Optionsmodellen
  • Interne oder externe Ermittlung eines Anteilswertes kann über das Portal transparent dargestellt werden.

Die Verwaltung ihres Aktienregisters war noch nie so einfach.

FINSHARE ist die intuitive Lösung für nicht börsennotierte AGs oder Start-Ups und KMUs, die Mitarbeiterbeteiligung endlich einfach macht.

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Wir schließen die Lücke zwischen Papier und echter (Mitarbeiter-)Beteiligung

Seit Jahren entwickelt unser Partner, die DAWICON GmbH WpG für Unternehmen finanzielle (Mitarbeiter-) Beteiligungsmodelle. Für die Mitarbeiter sollte dabei Motivation, Bindung und finanzielle Attraktivität  im Fokus stehen. Für die Unternehmen funktionierende Programme, die den Wert des Unternehmens steigern, egal ob EXIT,  oder nachhaltige Unternehmensfortführung.

Hierbei fehlte aber immer ein wesentlicher Baustein: Die nötige Transparenz für alle Stakeholder.

Wir haben uns daher entschlossen, diese Lücke zu schließen und eine Lösung zu bauen, die unseren eigenen Ansprüchen gerecht wird. Intuitiv, rechtssicher und mit Fokus alle notwendigen Informationen an einem Platz zu haben. Egal ob Cap-Table, Unternehmensbewertung oder die juristischen Dokumente für Mitarbeiter und Unternehmen.

Wenn auch Du alle notwendigen Informationen zu Deiner Mitarbeiterbeteiligung sicher und unkompliziert an einem Ort verwalten möchtest, dann teste FINSHARE und buche jetzt noch heute kostenlos und unverbindlich einen persönlichen Demotermin mit uns >>

finshare Team

Diese Unternehmen nutzen unsere Software bereits:

Erwecke Vertrauen bei Aktionären, Mitarbeitern und Investoren – mit der richtigen Software

Wählen Sie das FINSHARE-Preismodell, das am besten zu Ihnen passt

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AKTIONÄRSPORTAL

Stellen Sie Ihren Aktionären einen Zugang zum Aktionärsportal zur Verfügung, damit sie ihre Stammdaten, Dokumente und Beteiligungen eigenständig einsehen können.

JEDERZEIT OPTIONAL ZUBUCHBAR

ab € 10,00

Pro Aktionär

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Das sagen unsere Kunden:

FAQ

Führen des Aktienregisters

In Deutschland ist jede Aktiengesellschaft (AG), die Namensaktien ausgibt gesetzlich zur Führung eines Aktienregisters (früher auch Aktienbuch genannt) verpflichtet. Diese gesetzliche Vorschrift ergibt sich in Deutschland aus dem §67  Aktiengesetz (AktG) und in der Schweiz aus dem Artikel 686 Abs.1 Obligationsrecht (OR).

Da die Ausgabe von Namensaktien der Standard für Aktiengesellschaften sind, kommen die überwiegende Anzahl von AGs nicht um die Führung eines solchen Aktienregisters herum. Viele kleinere Aktiengesellschaften haben zudem satzungsbedingt vinkulierte Namensaktien (§68 II AktG). Diese dürfen nur übertragen werden, wenn die AG dieser Übertragung zustimmt. Die Aktionäre der AG werden in dem Aktienregister eingetragen.

Nein, es gibt keinen Unterschied zwischen den Bezeichnungen Aktienregister und Aktienbuch. Das Aktienbuch ist lediglich der bis zum Jahr 2009 geläufige Begriff und wurde mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts“ (BilMog) in Aktienregister geändert.

Das Aktienregister enthält die wesentlichen Daten eines Aktionärs, wie:

  • Name des Aktionärs
  • Geburtsdatum
  • Eine Postanschrift
  • Eine elektronische Adresse, also regelmäßig einer E-Mail-Adresse
  • Anzahl der Aktien (Stückzahl) oder Aktiennummer
  • Nennbetrag der Aktie, falls Nennbetragsaktien ausgegeben wurden.

Ohne den Nachweis (Eintragung im Aktienregister)  kann ein Aktionär und die AG in der Regel die Rechte und Pflichten aus der Beteiligung nicht ausüben (§67 Abs.2 AktG). Z.B. den Nachweis, dass die Aktionärin oder der Aktionär wirklich Anteilsbesitzer ist und somit auch sein Stimmrecht bei der Hauptversammlung ausüben darf oder zum Bezug von Dividenden berechtigt ist.

In Finshare ermöglichen wir zu den Pflichtangaben auch weitere wichtige Angaben zu hinterlegen, die in der Praxis oftmals wichtig sind. Z.B. die Kontonummer zur Überweisung von Ausschüttungen oder EXIT-Erlösen, genauso wie  Passnummern zur Identifikation von ausländischen Anteilseignern oder die Konfession zur richtigen steuerlichen Berechnung der Kirchensteuer bei Ausschüttung.

Nichtbörsennotierte Unternehmen haben ebenfalls die Verpflichtung ein Aktienregister zu führen. Tun sie es nicht, so besteht ein Haftungsrisiko.

Im Vergleich zu börsennotierten Unternehmen ist die Führung eines solchen Registers, aufgrund der (meist) beschränkten Anzahl an Aktionären und geringer Transaktionsanzahl aber einfacher. Im Grunde reicht hier eine Ablage, die die Voraussetzungen des §239 Abs 4 HGB (Führung von Handelsbücher) erfüllt.

Hierbei ist die Voraussetzung, das die Aufzeichnungen:

  • vollständig
  • richtig
  • zeitgerecht
  • geordnet

vorgenommen werden.

Zudem müssen Veränderungen dokumentiert werden, so dass der ursprüngliche Inhalt feststellbar ist. Diese Voraussetzungen erlauben also eine geordnete Belegablage, z.B. eine Kartei.

Ja, das Aktienregister muss die Art der Aktie (Stamm- oder Vorzugsaktie) und die damit verbundenen Rechte, z.B. Stimmrecht, klar ausweisen. Ansonsten droht die Gefahr, dass in der Hauptversammlung falsch abgestimmt wird und Beschlüsse damit anfechtbar sind.

In Finshare nehmen wir eine klare Trennund nach stimmberechtigten Stammaktien und stimmrechtslosen Vorzugsaktien vor. So bleibt jederzeit sichtbar, wer stimmberechtigt und wer nur am Kapital beteiligt ist.

Das Aktienregister ermöglicht es einem Unternehmen, den Überblick über die Eigentümer seiner Aktien zu behalten. Es erleichtert die Kommunikation mit den Aktionären, die Durchführung von Hauptversammlungen, die Auszahlung von Dividenden und schafft Rechtsklarheit.

So hilft das Aktienregister z.B. dem Unternehmen zu bestimmen, wer stimmberechtigter Aktionär ist und somit an der Hauptversammlung teilnehmen und abstimmen darf.

Finshare geht noch darüber hinaus. Wir haben erkannt, dass es ebenfalls wichtig ist auch alle wichtigen Dokumente, wie z.B. Aktionärsvereinbarunge, Stimmrechtsvollmachten oder Hauptversammlungsbeschlüsse  an einem Ort zu verwalten. Damit ist man bestens gerüstet für Rechtstreitigkeiten oder steuerliche, handelsrechtliche oder betriebswirtschaftliche Prüfungen.

Einsehbarkeit, Datenschutz & Haftung des Vorstands

Nein, im Gegensatz zum Handelsregister ist das Aktienregister nicht öffentlich. Es besteht auch kein Recht zur Einsicht durch andere Aktionäre. Einzig die Auskunft über die eigenen gespeicherten Daten des Aktionärs ist gestattet. Der Aktionär darf folglich seine Daten einsehen. Das Aktienregister dient vornämlich der Rechtssicherheit, wer gegenüber der AG als Aktionär berechtigt ist.

Optional ist es mit Finshare allerdings möglich allen oder einzelnen Aktionären Leserechte auf Ihr Verzeichnis zu geben. Das macht z.B. Sinn, wenn man Mitarbeiterbeteiligungen im Unternehmen hat. Der Mitarbeitende erhält dabei nur Zugriff auf seine eigenen Daten, wie Anteilsbesitz, Anteilswert, Stammdaten und ggf. wichtige Dokumente.

Das Unternehmen muss sicherstellen, dass die Datenverarbeitung im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) steht. Dazu gehört die Beschränkung des Zugangs, die Aufbewahrung der Daten nur so lange, wie sie benötigt werden, und die Einholung erforderlicher Zustimmungen. Weitere Einzelheiten hierzu regelt auch der §67e AktG.

Finshare stellt genau das sicher. Neben dem Hosting in Deutschland können datenschutzrelevante Daten im System gelöscht werden. Transaktionshistorien verbleiben, haben aber keine Zuordnung zu solchen Informationen mehr. Der Name der gelöschten Aktionärin wird so z.B. als “anonym” dargestellt. Persönliche Daten ehemaliger Aktionäre sind nicht mehr nachvollziehbar.

Ja, Aktionäre haben in der Regel das Recht, Fehler im Aktienregister korrigieren zu lassen, wenn sie Nachweise für die Richtigkeit ihrer Behauptungen vorlegen können.

Das optionale Aktionärsregister kann so auch der Datenqualität dienen, z.B. fall einem Aktionär auffällt, dass sich die Wohnadresse geändert hat. Er hat lediglich Leserechte, kann aber das Unternehmen informieren und in Echtzeit sehen, wenn die Adresse geändert wurde.

Unkorrekte oder unvollständige Informationen können zu rechtlichen ProblemenStreitigkeiten mit Aktionären, zu Bußgeldern und einer persönlichen Haftung für die Vorstände der AG führen. Zudem kann ein fehlendes Aktienregister die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in das Unternehmen beeinträchtigen.

Der Vorstand einer Aktiengesellschaft muss sicherstellen, dass die Aktionärsrechte nur von berechtigten Aktionären ausgeübt werden. Die Führung des Aktienregisters fällt im Zuge dessen unter die Sorgfaltspflicht des §93 AktG. Führt er kein Aktienregister und entstehen hierdurch der Aktiengesellschaft einen Schaden, z.B. aus den in  §93 Abs.3 AktG bezeichneten Gründen so hat er der Gesellschaft für diesen Schaden aufzukommen §93 Abs.2 AktG.

Neben diesen zivilrechtlichen Ansprüchen können sich bei besonders schweren Verstößen auch strafrechtliche Konsequenzen ergeben,  insbesondere wenn durch das Fehlen des Aktienregisters Gesetzesverstöße begangen werden oder Aktionärsrechte verletzt werden.

Weitere Funktionen von Finshare

Finshare unterstützt derzeit verschiedene Modelle wie Stammaktien, Vorzugsaktien, GmbH-Anteile (mit und ohne Stimmrecht), Optionsmodelle, wie ESOPs, VSOPs und Phantom Shares. Zudem ist die Verwaltung von Anteilen über Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften möglich.
Derzeit arbeiten wir an weiteren Beteiligungsformen, wie Wandeldarlehen, Genussrechte, Restricted Stock Units (RSU) oder Simple Agreement for future Equity (SAFE). Falls Deine Beteiligungsform noch nicht dabei ist oder ganz speziell, so abonniere unseren Newsletter um informiert zu bleiben oder sprich uns auf Deinen speziellen Fall an.

Jede:r Mitarbeitende erhält einen persönlichen Zugang zu seinem Finshare-Portal. Dort können sie jederzeit ihre Anteile, deren Wertentwicklung, das vesting und relevante Dokumente einsehen – einfach, intuitiv und transparent.

Ja, Finshare ist speziell für Start-ups und kleinere Unternehmen entwickelt worden, die bereits heute moderne Mitarbeiterbeteiligungsmodelle einsetzen. Es wächst mit Eurem Unternehmen und ist flexibel an Eure Bedürfnisse anpassbar.

Finshare bietet keine rechtliche Beratung, aber die Plattform stellt sicher, dass Ihre Verträge und Dokumente zentral gespeichert und leicht zugänglich sind. Außerdem arbeiten wir eng mit unserem Partnerunternehmen DAWICON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zusammen, die Euch bei der rechtlichen Gestaltung unterstützen können. Schaut gern mal unter dieser Website Mitarbeiterbeteiligung – Wir zeigen Ihnen wie das geht

Die Kosten richten sich nach der Größe Eures Unternehmens und der Anzahl der Nutzenden. Unsere Preise findet Ihr unter Preise. Kontaktiert uns für individuelle Anforderungen. Wir erstellen Euch gerne ein individuelles Angebot – wir finden gemeinsam die passende Lösung für Euer Budget.

Ja, Ihr könnt Finshare 14-Tage kostenlos testen! Fordert gerne eine Demo und individuellen Zugang an und überzeugt Euch selbst von der Benutzerfreundlichkeit und den Vorteilen unserer Plattform.

Die Einrichtung ist unkompliziert und kann in wenigen Tagen abgeschlossen sein. Unser Team begleitet Euch Schritt für Schritt, damit Ihr Finshare schnell und effektiv nutzen könnt.

Ja, Finshare bietet eine zentrale Plattform, um alle relevanten Dokumente und Beteiligungsdaten schnell und übersichtlich bereitzustellen. Das spart Zeit und sorgt für Professionalität gegenüber Investoren.

Ja, Finshare eignet sich hervorragend für die Verwaltung Eureres Cap-Tables, selbst wenn Ihr Euren Mitarbeitenden (noch) keinen Zugang zum Portal gewähren wollt.

Nein, wir haben uns bewusst gegen eine Berechnung des Unternehmenswertes in Finshare entschieden. Wir wissen aus zahlreichen M6A und anderen Unternehmenstransaktionen, wie wichtig Flexibilität in der Bewertung ist. Auch hier ist die Einfachheit der Schlüssel: Ihr könnt in Finshare Eure Bewertungen zu jedem definierten Stichtag hinterlegen und auch über einen historischen Zeitraum nachvollziehen, z.B. über verschiedene Finanzierungsrunden. Das dazugehörige Financial Modell legt ihr zu jeder Bewertung im Dokumentenmanagement ab.

Wir arbeiten gerade an der Umsetzung von Liquidationspräferenzen und negative Liquidationspräferenzen, wie hurdle oder growth shares. Abonniere unseren Newsletter, um informiert zu bleiben, wenn wir diese umgesetzt haben.

Ja, grundsätzlich kann Finshare auch für international tätige Unternehmen genutzt werden. Bitte beachtet jedoch, dass einige Funktionen lokal angepasst werden müssen. Hierfür kann ggf. Customizing-Aufwand und rechtliche Beratung im Einsatzland notwendig werden. Sprecht uns gerne auf dieses Anforderungen an.

Derzeit unterstützt Finshare, außerhalb des CSV Imports & Exports keine automatisierten Schnittstellen. Wir sind aber bereit diese gemeinsam mit Euch zu entwickeln, falls dies ein Erfordernis ist..

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